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Streit um das Besuchsrecht - Elternteil hat Anspruch auf einen Anwalt
Geschrieben von: Alexander Fischer Samstag, den 23. Juli 2011 um 21:18 Uhr
Schleswig/Berlin (DAV). Grundsätzlich können sich Eltern beim Streit um das Besuchsrecht vor Gericht selbst vertreten. Es steht ihnen frei, sich hierbei durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Hat ein Elternteil keine ausreichenden Einkünfte, um selbst den Rechtsanwalt zu bezahlen und beantragt daher Verfahrenskostenhilfe, so ist sie ihm zu gewähren. Voraussetzung ist, dass eine schwierige Sach- oder Rechtslage vorliegt. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn zwischen den Elternteilen und dem Kind seit längerer Zeit kein Kontakt mehr besteht. Auf eine entsprechende Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 23. Februar 2011 (AZ: 10 Gf 29/11) machen die Familienanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) aufmerksam.
Der Vater hatte seit mehr als fünf Monaten keinen Kontakt mehr zu seinem Sohn. Er wollte das Besuchsrecht gerichtlich regeln, hatte aber keine ausreichenden Einkünfte, um selbst einen Anwalt zu bezahlen. Daher beantragte er die Beiordnung eines Rechtsanwalts sowie Verfahrenskostenhilfe.
Zu Recht. Das Gericht entschied, dass in diesem Fall eine schwierige Sach- bzw. Rechtslage vorliegt. Zwischen Vater und Sohn sei ein völliger Kontaktabbruch zu befürchten. Damit stehe für das gerichtliche Verfahren im Vordergrund, wie ein Kontakt zwischen den beiden unter Beachtung des Kindeswohls wieder angebahnt werden könne. Auch habe die Mutter Bedenken, dass das Wohl des gemeinsamen Sohnes bei einem Aufenthalt im Haushalt des Vaters gefährdet sein könnte. Somit müsse sich erst im Verfahren herausstellen, ob der Vater beispielsweise durch eine dritte Person begleitet werden solle. Angesichts des komplexen Sachverhaltes im gerichtlichen Verfahren und aufgrund der fehlenden juristischen Kenntnisse des Vaters sei es erforderlich, dass dieser sich nicht selbst vertrete, sondern seine Rechte sachgerecht mit Hilfe eines Rechtsanwalts verfolgen könne.
Vater kann Umgang erzwingen
Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 23. Juli 2011 um 21:01 Uhr Geschrieben von: Alexander Fischer Samstag, den 23. Juli 2011 um 20:57 Uhr
Die Verhinderung des Umgangs durch den allein sorgeberechtigten Elternteil verletzt das Recht des Kindes auf den Umgang in erheblichem Maße. Zwar kann der Vater in diesem Fall mit Hilfe eines Gerichts erwirken, den Umgang durchzusetzen, jedoch kann das Gericht deswegen der Mutter nicht das Sorgerecht im Wege der einstweiligen Anordnung entziehen. Auf eine entsprechende Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 18. Juni 2010 (AZ: 19 UF 22/10) macht die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) aufmerksam.
Europarecht vor deutschem Recht
Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 25. Juni 2010 um 15:00 Uhr Geschrieben von: Claus Peter Roßberg Freitag, den 25. Juni 2010 um 14:50 Uhr
Mit Urteilen vom 24.03.2009 sowie 23.03.2010 hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass Arbeitnehmer auch dann einen Anspruch auf Abgeltung des gesetzlichen Urlaubsanspruches einschließlich des Zusatzurlaubes für Schwerbehinderte Menschen haben, wenn der Urlaubsanspruch bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses aufgrund andauernder Krankheit des Arbeitnehmers nicht erfüllt werden kann.