Honorare

Basis der anwaltlichen Honorierung ist grundsätzlich das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), dessen Ansätze insbesondere für das gerichtliche Verfahren gelten. Hiernach ist in Zivilsachen regelmäßig der Gegenstandswert maßgebend für die Gebührensätze. Wir erläutern Ihnen, was auf Sie zukommt.

In anderen Fällen, insbesondere bei außergerichtlicher Beratung oder bei ständiger Vertretung sind je nach den Umständen individuelle Honorarvereinbarungen möglich. Dann sind vor allem Bedeutung, Umfang und Schwierigkeit der Rechtsangelegenheit sowie unser Haftungsrisiko maßgeblich.

Zu berücksichtigen sind aber auch die Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Auftraggebers und dessen persönliche Situation.
Pauschal- und Zeithonorare können in diesen Fällen eine stets transparente Kostenübersicht gewährleisten.

Die für notarielle Leistungen anfallenden Kosten und Gebühren sind gesetzlich vorgegeben und bundesweit bei allen Notaren einheitlich.